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   VerfGH Sachsen, 18.10.2012 - 18-IV-12   

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https://dejure.org/2012,33060
VerfGH Sachsen, 18.10.2012 - 18-IV-12 (https://dejure.org/2012,33060)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18.10.2012 - 18-IV-12 (https://dejure.org/2012,33060)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18. Oktober 2012 - 18-IV-12 (https://dejure.org/2012,33060)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 133-IV-09

    Absehen von der Kostenauferlegung für einen Parkverstoß wegen Unbilligkeit

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.10.2012 - 18-IV-12
    Der Schutzzweck des Grundrechts gebietet es nicht, die Fortführung des fachgerichtlichen Verfahrens zu verlangen, obwohl sich das Gericht schon unter Berücksichtigung des übergangenen Vortrags eine abschließende Meinung gebildet hat und daher augenfällig ist, dass eine für den Beschwerdeführer günstigere Lösung ausgeschlossen ist und die Entscheidung daher nicht auf der Gehörsverletzung beruht (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 133-IV-09).
  • VerfGH Sachsen, 31.08.2006 - 32-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.10.2012 - 18-IV-12
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann allerdings nur dann verletzt sein, wenn die gerichtliche Entscheidung auf dem gerügten Verstoß beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. August 2006 - Vf. 32-IV-06; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 19-IV-11
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.10.2012 - 18-IV-12
    So deutet es insbesondere auf eine Gehörsverletzung hin, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten in den Entscheidungsgründen gar nicht eingeht, sofern nicht der Vortrag nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - Vf. 19-IV-11; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.10.2012 - 18-IV-12
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.08.2009 - 76-IV-09

    Verfassungsbeschwerde wegen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör,

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.10.2012 - 18-IV-12
    a) Art. 78 Abs. 2 SächsVerf soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass gerichtliche Entscheidungen frei von Verfahrensfehlern ergehen, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages eines Beteiligten haben (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. August 2009 - Vf. 76-IV-09 [HS]/Vf. 77-IV-09 [e.A.]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 75-IV-15
    Ein etwaiger Gehörsverstoß des Oberverwaltungsgerichts wäre damit jedenfalls durch die Entscheidung über die Anhörungsrüge geheilt worden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Oktober 2012 - Vf. 18-IV-12; BVerfG, Beschluss vom 15. August 2014, NJW 2014, 3085 [3089]).
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